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BR-Aufbau 6 Interessensausgleich und Sozialplan
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und praktischen Anforderungen bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan. Die Teilnehmenden erfahren, welche Ziele mit den jeweiligen Instrumenten verfolgt werden und wie Verhandlungen vorbereitet werden können. Zudem werden Gestaltungsmöglichkeiten für Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei Betriebsänderungen aufgezeigt.
Zielgruppe:
Mitglieder des Betriebsrats und Ersatzmitglieder
- Startdatum
- Dienstag, 21. September 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Dienstag, 21. September 2027 um 17:00:00
- Referent
- ct´ Rechtsanwälte
- Anmeldung bis
- 20.08.2027
- Ansprechperson für das Seminar
- Mathias Grabow
- mathias.grabow@aul-lsa.de
- Telefon
- 01522/8364188
- Veranstaltungsort
Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt
Stresemannstr. 18/19
39104 Magdeburg- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Seminarnummer
- 278121022
Seminarpreis
inkl. Tagungspauschale
Weitere Module in Aufbauschulungen Betriebsrat
Worum geht's?
Interessensausgleich und Sozialplan
Inhalte:
- Unterschiede und Zusammenspiel von Interessenausgleich und Sozialplan
- Verhandlungsstrategien für Betriebsräte
- Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.
Freistellung gemäß:
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
Hinweis zur Buchung
Ihre Buchung ist zunächst eine Reservierung. Verbindlich wird sie, sobald uns die vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Wählen Sie dazu bitte die Zahlungsart „Kostenübernahme durch Arbeitgeber“. Die Erklärung erhalten Sie nach der Buchung automatisch per E-Mail und können sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten des Seminars.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Seminars.
Im Seminarpreis ist keine Übernachtung enthalten. Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, melden Sie sich bitte bei der Ansprechperson für das jeweilige Seminar unter Angabe des Seminars.