Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub – auch unter Bildungszeit bekannt – ist der gesetzlich verankerte Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung. In fast allen Bundesländern können fünf Tage zusätzlich zum Erholungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden, um an anerkannten Seminaren, Sprachkursen, politischen Bildungsangeboten oder beruflichen Fortbildungen teilzunehmen.
Zudem können die fünf Tage auch in das Folgejahr übertragen und somit Angebote von zehn Tagen Dauer besucht werden. Die Kosten für Bildungsurlaube tragen die Arbeitnehmer:innen selbst.
Welche Veranstaltungen im jeweiligen Bundesland anerkannt sind, kann direkt bei uns nachgefragt werden. Gern beantragen wir die Anerkennung des Bildungsangebots auch für Ihr Bundesland!
Unsere Bildungsurlaube
FAQ zum Bildungsurlaub
Wie kann ich Bildungsurlaub nehmen?
- In unserem Programm das passende Seminar suchen und sich anmelden.
- Den Arbeitgeber benachrichtigen. Wir schicken Ihnen hierfür die nötigen Unterlagen, die sie in der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars schriftlich weiterzureichen haben.
- Am Seminar teilnehmen.
- Die Teilnahmebescheinigung, die sie nach dem Seminar erhalten, dem Arbeitgeber vorlegen.
- Fertig.
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir im Jahr zu?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst 5 Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Bildungsurlaub des vorangegangenen Jahres kann gemeinsam mit oder getrennt vom Bildungsurlaub des laufenden Jahres genommen werden.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, Personen in arbeitnehmerähnlichen Stellungen nach mindestens sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Muss man berufstätig sein, um an einem Bildungsurlaub teilnehmen zu können?
Nein. An diesen Bildungsurlaub können alle teilnehmen. Nur Beschäftigte erhalten für diese Seminare pro Jahr 5 Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit.
Hat der Bildungsurlaub Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis?
Nein! Das Gesetz betont ausdrücklich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub nicht benachteiligt werden dürfen.
Was ist eigentlich Bildungsurlaub?
Das 1998 in Kraft getretene Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt garantiert allen Beschäftigten im Land einen Rechtsanspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Bildungsfreistellung bietet eine Möglichkeit, am Prozess des Lebenslangen Lernens teilzuhaben und trägt zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei.
Was kann ich tun, wenn ich Interesse an einem Bildungsurlaub habe, der in meinem Bundesland nicht anerkannt ist?
Falls Sie sich für einen Bildungsurlaub von uns interessieren, bei dem die Anerkennung für Ihr Bundesland noch nicht vorliegt, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für ihr Bundesland erfüllt sind, beantragen wir für Sie nachtäglich gerne eine Anerkennung. Die Bearbeitungszeit der Anerkennung kann, abhängig vom Bundesland, stark variieren.