Bildungsurlaub
Die Bildungsurlaub – auch unter Bildungszeit bekannt – ist der gesetzlich verankerte Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung. In fast allen Bundesländern können fünf Tage zusätzlich zum Erholungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden, um an anerkannten Seminaren, Sprachkursen, politischen Bildungsangeboten oder beruflichen Fortbildungen teilzunehmen.
Zudem können die fünf Tage auch in das Folgejahr übertragen und somit Angebote von zehn Tagen Dauer besucht werden. Die Kosten für Bildungsurlaube tragen die Arbeitnehmer:innen selbst.
Welche Veranstaltungen im jeweiligen Bundesland anerkannt sind, kann direkt bei uns nachgefragt werden. Gern beantragen wir die Anerkennung des Bildungsangebots auch für Ihr Bundesland!