Campaign Creators I unsplash
BR-Aufbau 1 Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse zu den sozialen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Die Teilnehmenden lernen die Beteiligungsmöglichkeiten nach § 87 BetrVG kennen und erfahren, wie diese in der betrieblichen Praxis wirksam genutzt werden können. Anhand typischer Regelungsbereiche wie Arbeitszeit, Urlaubsplanung und betriebliche Ordnung werden Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung aufgezeigt.
Zielgruppe:
Mitglieder des Betriebsrats und Ersatzmitglieder
- Startdatum
- Montag, 15. März 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Montag, 15. März 2027 um 17:00:00
- Referent
- ct´ Rechtsanwälte
- Anmeldung bis
- 08.02.2026
- Ansprechperson für das Seminar:
- Mathias Grabow
- mathias.grabow@aul-lsa.de
- Telefon
- 01522/8364188
- Veranstaltungsort
Hotel Marthahaus
Adam-Kuckhoff-Straße 5
06108 Halle (Saale)- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Seminarnummer
- 278121008
Seminarpreis
inkl. Tagungspauschale
Weitere Module in Aufbauschulungen Betriebsrat
Worum geht's?
Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Inhalte:
- Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
- Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Pausenregelungen und Urlaubsgrundsätzen
- Beteiligungsrechte bei Ordnung des Betriebs und Verhalten der Beschäftigten
Hinweis:
Wir empfehlen anschließend den Besuch der Schulungen aller BR-Aufbau-Module, insbesondere für neugewählte Betriebsratsmitglieder. Der Besuch aller 6 BR-Aufbau Schulungen stellt die Grundlagenschulungen BR II und BR III dar.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung gem. §37.6 BetrVG. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.
Freistellung gemäß:
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
Hinweis zur Buchung
Ihre Buchung ist zunächst eine Reservierung. Verbindlich wird sie, sobald uns die vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Wählen Sie dazu bitte die Zahlungsart „Kostenübernahme durch Arbeitgeber“. Die Erklärung erhalten Sie nach der Buchung automatisch per E-Mail und können sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten des Seminars.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Seminars.
Im Seminarpreis ist keine Übernachtung enthalten. Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, melden Sie sich bitte bei der Ansprechperson für das jeweilige Seminar unter Angabe des Seminars.