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BR-Aufbau 4 Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Wirtschaftliche Entwicklungen im Unternehmen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Betriebsratsarbeit. Das Seminar vermittelt die wesentlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei wirtschaftlichen Angelegenheiten und erläutert deren praktische Anwendung. Darüber hinaus werden grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und Kennzahlen aus Sicht der Interessenvertretung betrachtet.
Zielgruppe:
Mitglieder des Betriebsrats und Ersatzmitglieder
- Startdatum
- Dienstag, 29. Juni 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Dienstag, 29. Juni 2027 um 17:00:00
- Referent
- ct´ Rechtsanwälte
- Anmeldung bis
- 28.05.2027
- Ansprechperson für das Seminar
- Mathias Grabow
- mathias.grabow@aul-lsa.de
- Telefon
- 01522/8364188
- Veranstaltungsort
Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt
Stresemannstr. 18/19
39104 Magdeburg- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Seminarnummer
- 278121018
Seminarpreis
inkl. Tagungspauschale
Weitere Module in Aufbauschulungen Betriebsrat
Worum geht's?
Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Inhalte:
- Informations- und Beratungsrechte bei wirtschaftlichen Entscheidungen
- Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Bewertung wirtschaftlicher Kennzahlen
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.
Freistellung gemäß:
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
Hinweis zur Buchung
Ihre Buchung ist zunächst eine Reservierung. Verbindlich wird sie, sobald uns die vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Wählen Sie dazu bitte die Zahlungsart „Kostenübernahme durch Arbeitgeber“. Die Erklärung erhalten Sie nach der Buchung automatisch per E-Mail und können sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten des Seminars.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Seminars.
Im Seminarpreis ist keine Übernachtung enthalten. Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, melden Sie sich bitte bei der Ansprechperson für das jeweilige Seminar unter Angabe des Seminars.