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BR-Aufbau 3 Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Das Seminar zeigt auf, wie Betriebsräte ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte wirksam durchsetzen können. Behandelt werden rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei Konflikten mit dem Arbeitgeber sowie die praktische Bedeutung der Einigungsstelle. Die Teilnehmenden erhalten Hinweise für ein strategisches und rechtssicheres Vorgehen in Konfliktsituationen.
Zielgruppe:
Mitglieder des Betriebsrats und Ersatzmitglieder
- Startdatum
- Dienstag, 15. Juni 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Dienstag, 15. Juni 2027 um 17:00:00
- Referent
- ct´ Rechtsanwälte
- Anmeldung bis
- 14.05.2026
- Ansprechperson für das Seminar
- Mathias Grabow
- mathias.grabow@aul-lsa.de
- Telefon
- 01522/8364188
- Veranstaltungsort
Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt
Stresemannstr. 18/19
39104 Magdeburg- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Seminarnummer
- 278121014
Seminarpreis
inkl. Tagungspauschale
Weitere Module in Aufbauschulungen Betriebsrat
Worum geht's?
Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Inhalte:
- Rechtssichere Wahrnehmung und Durchsetzung von Beteiligungsrechten
- Einigungsstelle als Instrument zur Konfliktlösung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
-
Umgang mit Verstößen des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte
Hinweis:
Wir empfehlen anschließend den Besuch der Schulungen aller BR-Aufbau-Module, insbesondere für neugewählte Betriebsratsmitglieder. Der Besuch aller 6 BR-Aufbau Schulungen stellt die Grundlagenschulungen BR II und BR III dar.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.
Freistellung gemäß:
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
Hinweis zur Buchung
Ihre Buchung ist zunächst eine Reservierung. Verbindlich wird sie, sobald uns die vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Wählen Sie dazu bitte die Zahlungsart „Kostenübernahme durch Arbeitgeber“. Die Erklärung erhalten Sie nach der Buchung automatisch per E-Mail und können sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten des Seminars.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Seminars.
Im Seminarpreis ist keine Übernachtung enthalten. Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, melden Sie sich bitte bei der Ansprechperson für das jeweilige Seminar unter Angabe des Seminars.