Im Mittelpunkt stehen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Verfahren bei Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen. Zudem werden die Voraussetzungen für Zustimmungsverweigerungen sowie Möglichkeiten zur wirksamen Wahrnehmung der Beteiligungsrechte behandelt.

BR-Aufbau 2 Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten & Einzelmaßnahmen

Zielgruppe: 

Mitglieder des Betriebsrats und Ersatzmitglieder

Startdatum
Dienstag, 13. April 2027 um 09:00:00
Enddatum
Dienstag, 13. April 2027 um 17:00:00
Referent
ct´ Rechtsanwälte
Anmeldung bis
12.03.2027
Ansprechperson für das Seminar
Mathias Grabow
E-Mail
mathias.grabow@aul-lsa.de
Telefon
01522/8364188
Veranstaltungsort

Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt
Stresemannstr. 18/19
39104 Magdeburg

Geschäftsstelle
Magdeburg
Unterrichtsstunden
8
Seminarnummer
278121016

Seminarpreis

inkl. Tagungspauschale

315,00 €

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Worum geht's?

Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten & Einzelmaßnahmen

Inhalte:

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen 
  • Zustimmungsverweigerung und rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 
  • Rechte und Pflichten bei personellen Einzelmaßnahmen nach dem BetrVG

 

Hinweis:

Wir empfehlen anschließend den Besuch der Schulungen aller BR-Aufbau-Module, insbesondere für neugewählte Betriebsratsmitglieder. Der Besuch aller 6 BR-Aufbau Schulungen stellt die Grundlagenschulungen BR II und BR III dar.

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.

Freistellung gemäß:

§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG 

Hinweis zur Buchung

Ihre Buchung ist zunächst eine Reservierung. Verbindlich wird sie, sobald uns die vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Wählen Sie dazu bitte die Zahlungsart „Kostenübernahme durch Arbeitgeber“. Die Erklärung erhalten Sie nach der Buchung automatisch per E-Mail und können sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten des Seminars.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Seminars.

Im Seminarpreis ist keine Übernachtung enthalten. Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, melden Sie sich bitte bei der Ansprechperson für das jeweilige Seminar unter Angabe des Seminars.