Grundlagenseminar BR 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates. Dabei verlangt die direkte und vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene Interessenvertretung in erheblichen Maße Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit zusammenhängender Rechtsbereiche.
Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten, über die der Betriebsrat mitbestimmt: bei Personalplanung und Stellenausschreibung, bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen. Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.
Dieses Seminar und die Seminare BR 3 und BR 4 richten sich an alle, die bereits an dem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben.
Inhalte:
- Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)
- Start Date
- Monday, 24. August 2026
- End Date
- Friday, 28. August 2026
- Kontakt bei Fragen/ Anliegen
- pauline.loerzer@aul-lsa.de
- Veranstaltungsort
HVHS Akademie Sonneck
Telegrafenweg 8
06618 Naumburg (Saale)- Office
- Sonneck
- Class Hours
- 40
- Code
- 268322002
Seminarpreis Einzelzimmer
inklusive Seminargebühr, Schulungsmaterial, Vollverpflegung und vier Übernachtungen
Die anfallenden Kosten werden nach Durchführung des Seminars dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Für die Teilnahme gemäß § 37.6 ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Kostenübernahme gem. § 40.1 BetrVG durch den Arbeitgeber gesichert ist.
Seminarpreis Doppelzimmer
inklusive Seminargebühr, Schulungsmaterial, Vollverpflegung und vier Übernachtungen
Die anfallenden Kosten werden nach Durchführung des Seminars dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Für die Teilnahme gemäß § 37.6 ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Kostenübernahme gem. § 40.1 BetrVG durch den Arbeitgeber gesichert ist.