Personalplanung und Stellenausschreibung, personelle Einzelmaßnahmen und Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen: Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates. Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.

Grundlagenseminar BR 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Zielgruppe: 

Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder

Startdatum
Montag, 24. August 2026
Enddatum
Freitag, 28. August 2026
Kontakt bei Fragen/ Anliegen
pauline.loerzer@aul-lsa.de
Veranstaltungsort

HVHS Akademie Sonneck
Telegrafenweg 8
06618 Naumburg (Saale)

Geschäftsstelle
Sonneck
Unterrichtsstunden
40
Code
268322002

Seminarpreis Einzelzimmer

Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:

1.129,00 € Seminargebühr
261,00 € Tagungspauschale
260,00 € 4x Übernachtung

1.650,00 €

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Seminarpreis Doppelzimmer

Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:

1.129,00 € Seminargebühr
261,00 € Tagungspauschale
180,00 € 4x Übernachtung

1.570,00 €

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Worum geht’s?

Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates.

Dabei verlangt die direkte und vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene Interessenvertretung in erheblichen Maße Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit zusammenhängender Rechtsbereiche. 

Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten, über die der Betriebsrat mitbestimmt: bei Personalplanung und Stellenausschreibung, bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen. Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.

Dieses Seminar richtet sich an alle, die bereits an dem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben.

Inhalte:

  • Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen
  • Angelegenheiten nach dem BetrVG
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.

Freistellung gemäß:

§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG