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Online-Seminar: Schriftführung im Betriebsrat - Protokollführung rechtssicher und praxisnah gestalten
Die Aufgaben des Schriftführers sind von zentraler Bedeutung für die rechtssichere Arbeit des Betriebsrats. In diesem Online-Kompaktseminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an die Protokollführung sowie praktische Hinweise für die ordnungsgemäße Dokumentation von Sitzungen und Beschlüssen. Schwerpunkte bilden die formalen Anforderungen an Niederschriften, der Umgang mit sensiblen Informationen sowie die Vermeidung typischer Fehler. Das Seminar vermittelt kompakt und praxisorientiert das notwendige Handwerkszeug für eine sichere und strukturierte Schriftführung im Betriebsrat.
Zielgruppe:
Mitglieder des Betriebsrats insb. Schriftführer
- Startdatum
- Montag, 1. März 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Montag, 1. März 2027 um 17:00:00
- Referent
- Norman Pankow
- Anmeldung bis
- 31.01.2027
- Ansprechperson für das Seminar
- Mathias Grabow
- mathias.grabow@aul-lsa.de
- Telefon
- 01522/8364188
- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Seminarnummer
- 278121007
Seminarpreis
Worum geht's?
Schriftführung / Protokollführung im Betriebsrat
Inhalte:
- Aufgaben, Rolle und Verantwortung des Schriftführers im Betriebsrat
- Rechtliche Grundlagen der Niederschrift nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Anforderungen an ordnungsgemäße Sitzungsniederschriften
- Rechtssichere Dokumentation von Beschlüssen und Abstimmungsergebnissen
- Aufbau und Struktur einer übersichtlichen Protokollführung
- Umgang mit Vertraulichkeit, Datenschutz und Aufbewahrungspflichten
- Typische Fehler bei der Schriftführung und deren Vermeidung
- Elektronische Protokollführung und digitale Arbeitsmittel im Betriebsrat
- Tipps und Handlungsempfehlungen für die tägliche Praxis als Schriftführer:in
- Aktuelle Rechtsprechung
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.
Freistellung gemäß:
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
Hinweis zur Buchung
Ihre Buchung ist zunächst eine Reservierung. Verbindlich wird sie, sobald uns die vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Wählen Sie dazu bitte die Zahlungsart „Kostenübernahme durch Arbeitgeber“. Die Erklärung erhalten Sie nach der Buchung automatisch per E-Mail und können sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten des Seminars.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Seminars.