Dieses Seminar vermittelt Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung gem. §72 PersVG LSA die erforderlichen Kenntnisse zur erfolgreichen Interessenvertretung von Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärtern sowie weiteren jugendlichen Beschäftigten. Neben den rechtlichen Grundlagen stehen die praktische Zusammenarbeit mit dem Personalrat und die wirksame Vertretung der Interessen junger Beschäftigter im Mittelpunkt. Die vermittelten Kenntnisse sind für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich; für die Teilnahme besteht ein Schulungsanspruch nach § 45 PersVG LSA.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)

Zielgruppe: 

Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gem. §72 PersVG LSA

Startdatum
Montag, 27. September 2027 um 09:00:00
Enddatum
Mittwoch, 29. September 2027 um 16:00:00
Referent
Gabriele Reichmann
Anmeldung bis
23.08.2027
Ansprechperson für das Seminar:
Mathias Grabow
E-Mail
mathias.grabow@aul-lsa.de
Telefon
01522/8364188
Veranstaltungsort

Hotel Marthahaus
Adam-Kuckhoff-Straße 5
06108 Halle (Saale)

Geschäftsstelle
Magdeburg
Unterrichtsstunden
24
Seminarnummer
278121023

Seminarpreis

inkl. Tagungspauschale

611,00 €

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Worum geht's?

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gem. Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)

Inhalte:

  • Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnisse der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72 ff. PersVG LSA)
  • Wahl, Zusammensetzung und Geschäftsführung der JAV (§§ 72 ff. PersVG LSA)
  • Zusammenarbeit von JAV und Personalrat (§§ 72 ff. PersVG LSA)
  • Informations-, Beteiligungs- und Antragsrechte der JAV
  • Interessenvertretung von Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten
  • Durchführung von JAV-Sitzungen sowie Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • Aktuelle Rechtsprechung und Bearbeitung praxisrelevanter Fallbeispiele

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als Personalrat in Sachsen-Anhalt gem. §45 PersVG LSA. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an die Dienststelle erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch die Dienststelle gesichert sind.

Freistellung gemäß:

§45 PersVG LSA i. V. m. §42 PersVG LSA

Hinweis zur Buchung

Ihre Buchung ist zunächst eine Reservierung. Verbindlich wird sie, sobald uns die vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
Wählen Sie dazu bitte die Zahlungsart „Kostenübernahme durch Arbeitgeber“. Die Erklärung erhalten Sie nach der Buchung automatisch per E-Mail und können sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Gemäß §42 PersVG LSA trägt die Dienststelle die Kosten des Seminars.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Seminars.

Im Seminarpreis ist keine Übernachtung enthalten. Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, melden Sie sich bitte bei der Ansprechperson für das jeweilige Seminar unter Angabe des Seminars.