Das Seminar vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen, rechtliche Grundlagen und konkrete Handlungsmöglichkeiten, um den Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt aktiv zu stärken.

Gesundheitsschutz für die digitale Arbeitswelt

Zielgruppe: 

Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung

Startdatum
Dienstag, 14. April 2026 um 09:00:00
Enddatum
Mittwoch, 15. April 2026 um 16:30:00
Kontakt bei Fragen/ Anliegen
henrike.busch@aul-lsa.de oder sophia.moritz@aul-lsa.de
Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt

Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH
Stresemannstr. 18/19
39104 Magdeburg

Geschäftsstelle
Magdeburg
Unterrichtsstunden
16
Code
268122007

Seminarpreis ohne Übernachtung

inkl. Seminargebühr und Tagungspauschale

500,00 €

Kurs wurde zum Warenkorb hinzugefügt!

Seminarpreis mit Übernachtung

inkl. Seminargebühr, Tagungspauschale und einer Übernachtung

650,00 €

Kurs wurde zum Warenkorb hinzugefügt!

Worum geht's?

Ständige Erreichbarkeit, Informationsflut und digitale Tools prägen den Arbeitsalltag – und können schnell zur Belastung für Kolleginnen und Kollegen werden. Mit der Digitalisierung entstehen neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz: von psychosozialen Belastungen wie Stress, Überlastung oder ständiger Unterbrechung über ergonomische Fragen bei mobiler Bildschirmarbeit bis hin zu Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen. Personal- und Betriebsräte stehen hier vor der Aufgabe, Gesundheitsschutz neu zu denken und aktiv mitzugestalten.

Inhalte:
  • Digitale Stressoren und ihre gesundheitlichen Folgen
  • Rechtliche Grundlagen und Mitbestimmungsrechte für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
  • Strategien zur Förderung von Erholung und Work-Life-Balance
 

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.

Freistellung gemäß:

§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG 
§ 45 i.V.m. § 42 PersVG LSA 
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, analog weitere LPersVG
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
§ 19 i.V.m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO