Wahlvorstandsschulung: Wahl der Schwerbehindertenvertretung - vereinfachtes Wahlverfahren
In diesem Seminar in Kooperation mit der IG Metall Halberstadt wird praxisnah Wissen rund um die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vermittelt. Mitglieder der amtierenden Schwerbehindertenvertretung und Wahlleitungen werden dabei unterstützt, die Wahl rechtssicher, barrierefrei und korrekt durchzuführen.
Zielgruppe
Wahlleiter:innen, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten, in denen das vereinfachte Wahlverfahren angewendet wird
- Startdatum
- Dienstag, 19. Mai 2026 um 09:00:00
- Enddatum
- Dienstag, 19. Mai 2026 um 15:30:00
- Referent:
- Igor Scholz
- Wir bitten um eine Anmeldung bis:
- 05.05.2026
- Veranstaltungsort
K6 Hotel Halberstadt
Kirschallee 6
38820 Halberstadt Halberstadt- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Code
- 268121009
Seminarpreis inkl. Tagungspauschale
Der Seminarpreis setzt sich zusammen aus:
Seminargebühr 187 Euro
Tagungspauschale 50 Euro
Worum geht´s?
Im Herbst 2026 werden die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt. SBV fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertreten ihre Interessen und stehen ihnen beratend und helfend zur Seite.
In diesem Seminar lernen Mitglieder der amtierenden SBV sowie Wahlleiter:innen, wie sie die Wahl einer SBV korrekt und barrierefrei durchführen. Es bietet einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Wahl nach § 177 SGB IX und der Schwerbehindertenvertretungswahlordnung (SchwbVWO).
Das Seminar richtet sich an alle Betriebe mit weniger als 50 Wahlberechtigten, in denen das vereinfachte Wahlverfahren angewendet wird.
Im vereinfachten Wahlverfahren gibt es keinen Wahlvorstand. Stattdessen findet eine Wahlversammlung statt, zu der in der Regel die amtierende SBV einlädt. In der Versammlung wird zunächst eine Wahlleitung (eine Person) gewählt, die die weitere Wahl an Ort und Stelle leitet. Sollte keine SBV (mehr) im Amt sein, kann der Betriebsrat zur Wahlversammlung einladen.
Inhalte:
- Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens
- Wahlausschreiben, Einladung zur Wahlversammlung, Wählerliste und Wahlvorschläge
- Durchführung der Stimmabgabe (auch Briefwahl) und Ergebnisfeststellung
- Barrierefreiheit und besondere Situationen im Wahlverfahren
- Überblick über das Wahlrecht zu den überörtlichen Vertretungen wie zur Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung
Schulungsanspruch
Freistellung gemäß:
§ 177 Abs. 6 Satz 2 und § 179 Abs. 4 SGB IX sowie § 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG