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Wahlvorstandsschulung: Wahl der Schwerbehindertenvertretung - vereinfachtes Wahlverfahren
In diesem Seminar in Kooperation mit der IG Metall Magdeburg‑Schönebeck wird praxisnah Wissen rund um die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vermittelt. Mitglieder des Wahlvorstands werden dabei unterstützt, die Wahl rechtssicher, barrierefrei und korrekt durchzuführen.
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder, Wahlleiter:innen, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten, in denen das vereinfachte Wahlverfahren angewendet wird
- Startdatum
- Donnerstag, 4. Juni 2026 um 09:00:00
- Enddatum
- Donnerstag, 4. Juni 2026 um 16:30:00
- Wir bitten um eine Anmeldung bis:
- 22.05.2026
- Veranstaltungsort
IG Metall Magdeburg-Schönebeck
Ernst-Reuter-Allee 39
39104 Magdeburg- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Code
- 268121008
Seminarpreis inkl. Tagungspauschale
Der Seminarpreis setzt sich zusammen aus:
Seminargebühr 90 Euro
Tagungspauschale 35 Euro
Worum geht´s?
Im Herbst 2026 werden die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt. SBV fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertreten ihre Interessen und stehen ihnen beratend und helfend zur Seite.
In diesem Seminar lernen Wahlvorstände, wie sie die Wahl einer SBV korrekt und barrierefrei durchführen. Es richtet sich an alle Betriebe mit weniger als 50 Wahlberechtigten, in denen das vereinfachte Wahlverfahren angewendet wird.
Das Seminar bietet einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Wahl nach § 177 SGB IX und der Schwerbehindertenvertretungswahlordnung (SchwbVWO).
Inhalte:
- Bildung und Aufgaben des Wahlvorstands
- Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens
- Wahlausschreiben, Wählerliste und Wahlvorschläge
- Durchführung der Stimmabgabe (auch Briefwahl) und Ergebnisfeststellung
- Barrierefreiheit und besondere Situationen im Wahlverfahren
Schulungsanspruch
Freistellung gemäß:
§ 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG bzw. § 25 Abs. 2 BPersVG, analog § 24 PersVG LSA, Abs. 2, analog weitere LPersVG