Zwischen mobiler Arbeit, KI‑Systemen und agilen Strukturen braucht es klare Leitplanken, die Flexibilität mit sozialer Sicherheit verbinden. Das Seminar zeigt, wie moderne Mitbestimmung gelingt und wie Betriebs- und Personalräte zum strategischen Treiber einer menschzentrierten Transformation werden.

New Work - Den Wandel in der Arbeitswelt als Betriebs- und Personalrat begleiten

Zielgruppe:

Betriebs- und Personalratsmitglieder, Jugend- uns Auszubildendenvertretungen

Startdatum
Dienstag, 13. Oktober 2026
Enddatum
Mittwoch, 14. Oktober 2026
Kontakt für Fragen/ Anliegen
henrike.busch@aul-lsa.de oder sophia.moritz@aul-lsa.de
Veranstaltungsort

Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18/19
39104 Magdeburg

Geschäftsstelle
Magdeburg
Unterrichtsstunden
16
Code
268122008

Seminarpreis ohne Übernachtung

Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:

400,00 € Seminargebühr
100,00 € Tagungspauschale

500,00 €

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Seminarpreis mit Übernachtung

Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:

400,00 € Seminargebühr
100,00 € Tagungspauschale
150,00 € eine Übernachtung

650,00 €

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Worum geht's?

Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Homeoffice, mobiles Arbeiten, agile Methoden und digitale Tools sind längst Realität. Für Betriebs- und Personalräte bedeutet das neue Chancen – aber auch zusätzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und konkrete Handlungsansätze, um den Wandel aktiv mitzugestalten.

Inhalte:
- Was bedeutet „New Work“? Trends, Chancen und Risiken
- Mitbestimmungsrechte bei Homeoffice, mobilem Arbeiten und agilen Strukturen
- Methoden aus dem agilen Projektmanagement für die Arbeit im Gremium
- Praxisbeispiele &  Entwicklung von Aktionspläne für die eigene Gremienarbeit

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.

Freistellung gemäß:

§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG 
§ 45 i.V.m. § 42 PersVG LSA 
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, analog weitere LPersVG
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
§ 19 i.V.m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO