Wenn Lesen, Schreiben oder digitale Basics zur Hürde werden, ist der Betriebsrat gefragt. Dieses Seminar vermittelt praxisnah, wie Betriebs- und Personalräte Kolleg:innen unterstützen und Grundbildung wirksam im Betrieb verankern können.

Grundbildung im Betrieb – Rolle und Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen

Zielgruppe: 

Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung

Startdatum
Donnerstag, 12. November 2026 um 09:00:00
Enddatum
Donnerstag, 12. November 2026 um 16:30:00
Kontakt bei Fragen/ Anliegen
henrike.busch@aul-lsa.de oder sophia.moritz@aul-lsa.de
Veranstaltungsort

MMZ Mitteldeutsches Multimediazentrum Halle
Mansfelder Straße 56
06108 Halle (Saale)

Geschäftsstelle
Magdeburg
Unterrichtsstunden
8
Code
268121004

Seminarpreis

Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:

200,00 € Seminargebühr
50,00 € Tagungspauschale

250,00 €

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Worum geht's?

Lesen, Schreiben und digitale Kompetenzen sind zentrale Voraussetzungen für Teilhabe im Arbeitsleben. Wo Kolleg:innen hier Unterstützung brauchen, ist der Betriebsrat gefordert: Grundbildung berührt Themen des Arbeitsschutzes, Gleichbehandlung und Weiterbildung – und damit zentrale Rechte und Pflichten der Interessenvertretung.

Das Seminar zeigt, wie Betriebs- und Personalräte Bedarfe erkennen, Kolleg:innen respektvoll unterstützen und ihre Mitbestimmungsrechte gezielt nutzen können, um Grundbildung im Betrieb zu fördern.

Inhalte:

  • Grundbildungsbedarfe erkennen und ansprechen
  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats (BetrVG §§ 80, 92, 96 ff.)
  • Einführung in einfache Sprache und Strukturelle Verankerung von Unterstützungsangeboten

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.

Freistellung gemäß:

§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG 
§ 45 i.V.m. § 42 PersVG LSA 
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, analog weitere LPersVG
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
§ 19 i.V.m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO