Dieses Grundlagenseminar für neu gewählte Betriebsrätinnen und Betriebsräte bildet den Einstieg in die Betriebsratsarbeit und die Basis für das umfassende Aufgabenfeld der Interessenvertretung.

Grundlagenseminar BR 1: Einführung und Überblick

Die anfallenden Kosten werden nach Durchführung des Seminars dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Für die Teilnahme gemäß § 37.6 ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Kostenübernahme gem. § 40.1 BetrVG durch den Arbeitgeber gesichert ist.

Startdatum
Dienstag, 8. September 2026
Enddatum
Donnerstag, 10. September 2026
Kontakt bei Fragen/ Anliegen
henrike.busch@aul-lsa.de oder sophia.moritz@aul-lsa.de
Veranstaltungsort

SCHULZENS Hotel
Lange Straße 34
39590 Tangermünde

Geschäftsstelle
Magdeburg
Unterrichtsstunden
24
Code
268122003

Seminarpreis ohne Übernachtung

Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:

1.050,00 € Seminargebühr (inkl. Schulungsmaterial)
250,00 € Tagungspauschale

 

1.300,00 €

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Seminarpreis mit Übernachtung

Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:

1.050,00 € Seminargebühr (inkl. Schulungsmaterial)
250,00 € Tagungspauschale
205,00 € 2 Übernachtungen

1.505,00 €

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Worum geht's?

Das Seminar bildet die Basis für das umfassende Aufgabenfeld der Interessenvertretung und ist so aufgebaut, dass anschließend die Grundlagenseminare BR 2, BR 3 und BR 4 besucht werden können. Auch für die Teilnahme an den speziellen Aufbauseminaren schafft das Seminar BR 1 eine entsprechende Grundlage.

Schwerpunkte:

  • Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates
  • Geschäftsführung des Betriebsrates
  • Einführung in die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen und personellen Angelegenheiten

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.

Freistellung gemäß:

§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG