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Grundlagenseminar BR 1: Einführung und Überblick
Dieses Grundlagenseminar für neu gewählte Betriebsrätinnen und Betriebsräte bildet den Einstieg in die Betriebsratsarbeit und die Basis für das umfassende Aufgabenfeld der Interessenvertretung.
Die anfallenden Kosten werden nach Durchführung des Seminars dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Für die Teilnahme gemäß § 37.6 ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Kostenübernahme gem. § 40.1 BetrVG durch den Arbeitgeber gesichert ist.
- Startdatum
- Dienstag, 8. September 2026
- Enddatum
- Donnerstag, 10. September 2026
- Kontakt bei Fragen/ Anliegen
- henrike.busch@aul-lsa.de oder sophia.moritz@aul-lsa.de
- Veranstaltungsort
SCHULZENS Hotel
Lange Straße 34
39590 Tangermünde- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 24
- Code
- 268122003
Seminarpreis ohne Übernachtung
Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:
1.050,00 € Seminargebühr (inkl. Schulungsmaterial)
250,00 € Tagungspauschale
Seminarpreis mit Übernachtung
Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:
1.050,00 € Seminargebühr (inkl. Schulungsmaterial)
250,00 € Tagungspauschale
205,00 € 2 Übernachtungen
Worum geht's?
Das Seminar bildet die Basis für das umfassende Aufgabenfeld der Interessenvertretung und ist so aufgebaut, dass anschließend die Grundlagenseminare BR 2, BR 3 und BR 4 besucht werden können. Auch für die Teilnahme an den speziellen Aufbauseminaren schafft das Seminar BR 1 eine entsprechende Grundlage.
Schwerpunkte:
- Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates
- Geschäftsführung des Betriebsrates
- Einführung in die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen und personellen Angelegenheiten
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.
Freistellung gemäß:
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG