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Gesundheitsschutz für die digitale Arbeitswelt
Das Seminar vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen, rechtliche Grundlagen und konkrete Handlungsmöglichkeiten, um den Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt aktiv zu stärken.
Zielgruppe:
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
- Startdatum
- Dienstag, 3. November 2026
- Enddatum
- Dienstag, 3. November 2026
- Kontakt bei Fragen/ Anliegen
- henrike.busch@aul-lsa.de oder sophia.moritz@aul-lsa.de
- Veranstaltungsort
MMZ Mitteldeutsches Multimediazentrum Halle
Mansfelder Straße 56
06108 Halle (Saale)- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Code
- 268121003
Seminarpreis
Der Preis setzt sich zusammen aus:
200 € Seminargebühr
50 € Tagungspauschale
Worum geht's?
Ständige Erreichbarkeit, Informationsflut und digitale Tools prägen den Arbeitsalltag – und können schnell zur Belastung für Kolleginnen und Kollegen werden. Mit der Digitalisierung entstehen neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz: von psychosozialen Belastungen wie Stress, Überlastung oder ständiger Unterbrechung über ergonomische Fragen bei mobiler Bildschirmarbeit bis hin zu Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen. Personal- und Betriebsräte stehen hier vor der Aufgabe, Gesundheitsschutz neu zu denken und aktiv mitzugestalten.
Inhalte:
- Digitale Stressoren und ihre gesundheitlichen Folgen
- Rechtliche Grundlagen und Mitbestimmungsrechte für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Einblick in gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.
Freistellung gemäß:
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
§ 45 i.V.m. § 42 PersVG LSA
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, analog weitere LPersVG
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
§ 19 i.V.m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO