Im Fokus des Seminars steht die Bedeutung frühzeitiger Interventionen und die Gestaltung des Dialoges zwischen Geschäftsführung, betrieblicher Interessenvertretung und anderen beteiligten Akteur:innen, zur Unterstützung der betroffenen Kolleg:in.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Zielgruppe: 

Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung

Startdatum
Dienstag, 6. Oktober 2026
Enddatum
Dienstag, 6. Oktober 2026
Kontakt bei Fragen/ Anliegen
henrike.busch@aul-lsa.de oder sophia.moritz@aul-lsa.de
Veranstaltungsort

Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18/19
39104 Magdeburg

Geschäftsstelle
Magdeburg
Unterrichtsstunden
8
Code
268121002

Seminarpreis

Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:

200,00 € Seminargebühr
50,00 € Tagungspauschale

250,00 €

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Worum geht's?

Demografischer Wandel, multiple Krisen und eine hohe Arbeitsverdichtung führen bundesweit seit einigen Jahren zu immer höheren Krankenständen und vermehrt auch zu Langzeiterkrankungen. Infolgedessen gewinnt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zunehmend an Bedeutung. Es handelt sich um einen strukturierten Prozess, der darauf abzielt, erkrankten oder verletzten Mitarbeiter:innen die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und langfristige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Der Betriebsrat spielt in diesem Verfahren eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des BEM im Unternehmen und hat die Möglichkeit, aktiv zum Wohlergehen der Kolleg:innen beizutragen. 

 

Inhalte:

  • rechtlichen Grundlagen des Eingliederungsmanagements
  • Ablauf und Beteiligte eines BEM
  • Rolle und Aufgabe des Betriebs- oder Personalrats
  • Praxisbeispiele und Erfolgsstrategien aus der betrieblichen Praxis

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.

Freistellung gemäß:

§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG 
§ 45 i.V.m. § 42 PersVG LSA 
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, analog weitere LPersVG
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
§ 19 i.V.m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO