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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Im Fokus des Seminars steht die Bedeutung frühzeitiger Interventionen und die Gestaltung des Dialoges zwischen Geschäftsführung, betrieblicher Interessenvertretung und anderen beteiligten Akteur:innen, zur Unterstützung der betroffenen Kolleg:in.
Zielgruppe:
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
- Startdatum
- Montag, 4. Mai 2026
- Enddatum
- Montag, 4. Mai 2026
- Kontakt bei Fragen/ Anliegen
- henrike.busch@aul-lsa.de oder sophia.moritz@aul-lsa.de
- Veranstaltungsort
MMZ Mitteldeutsches Multimediazentrum Halle
Mansfelder Straße 56
06108 Halle (Saale)- Geschäftsstelle
- Magdeburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Code
- 268121001
Seminarpreis
Der Seminarpreis (inkl. Mwst.) setzt sich zusammen aus:
200,00 € Seminargebühr
50,00 € Tagungspauschale
Worum geht's?
Demografischer Wandel, multiple Krisen und eine hohe Arbeitsverdichtung führen bundesweit seit einigen Jahren zu immer höheren Krankenständen und vermehrt auch zu Langzeiterkrankungen. Infolgedessen gewinnt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zunehmend an Bedeutung. Es handelt sich um einen strukturierten Prozess, der darauf abzielt, erkrankten oder verletzten Mitarbeiter:innen die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und langfristige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Der Betriebsrat spielt in diesem Verfahren eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des BEM im Unternehmen und hat die Möglichkeit, aktiv zum Wohlergehen der Kolleg:innen beizutragen.
Inhalte:
- rechtlichen Grundlagen des Eingliederungsmanagements
- Ablauf und Beteiligte eines BEM
- Rolle und Aufgabe des Betriebs- oder Personalrats
- Praxisbeispiele und Erfolgsstrategien aus der betrieblichen Praxis
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die Tätigkeit als betriebliche Interessenvertretung. Für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Freistellung für die Teilnehmenden und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sind.
Freistellung gemäß:
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
§ 45 i.V.m. § 42 PersVG LSA
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG, analog weitere LPersVG
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
§ 19 i.V.m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO